Heizsystem überprüfen lassen

Tut der Alte noch was er soll?

Titelbild zum News-Artikel Tut der Alte noch was er soll?

28.05.2014

Viele Besitzer einer älteren Immobilie bleiben von der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verschont. Diese – gültig ab 1. Mai – besagt, dass Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bis Ende 2014 erneuert werden müssen. Voraussetzung für die Befreiung von der Austauschpflicht ist jedoch, dass die Eigenheimbesitzer die Immobilie am 1. Februar 2002 bereits selbst bewohnt haben. Auch Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.

Trotz dieser Ausnahmeregelung lohnt es sich für Immobilienbesitzer, den Kessel einem Heizungs-Check zu unterziehen. Denn ob die Heizung Geld „verbrennt“, kann ein Laie nicht sehen. Das SHK-Handwerk unterzieht die Anlage einer umfassenden Prüfung. So stellen die Profis beispielsweise fest, ob Energie vom Kessel zum Heizkörper verloren geht und ob die Thermostate und Temperaturregler einwandfrei funktionieren. Mängel können dann direkt behoben werden.

Der Heizungs-Check hilft, Einsparmöglichkeiten zu erkennen sowie die Betriebskosten zu senken und Ressourcen zu schonen. Neben der Wartung des bestehenden Heizsystems beraten die Fachleute auch zu neuen energieeffizienten Anlagen. Diese ermöglichen mit weniger Energieeinsatz einen höheren Wirkungsgrad und sorgen so für geringere Heizkosten.